FAQ
Was ist Kurtaxe und warum muss ich sie zahlen?
Die Welterbestadt Quedlinburg ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und erhebt daher eine verpflichtende Kurtaxe für Gäste, die im Erholungsgebiet übernachten. Diese dient zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer tourismusrelevanten Einrichtungen.
Die Kurtaxe beträgt 3,00 € pro Person und Tag inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Zahlung der Kurtaxe sind diverse Ermäßigungen und Befreiungen geregelt:
- Kinder nach Vollendung des 6. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres (1,00 €)
- Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend wenigstens 50 v.H. beträgt sowie deren Begleitperson (‚B‘ im Ausweis) (1,50 €)
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erholungsgebiet aufhalten (befreit)